Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeit kann jeden Arbeitnehmer treffen. Die Gründe dafür sind vielseitig, wie Krankheit, Körperverletzungen, Allergien und dergleichen mehr. Um in solch einer Situation das bestehende Finanzniveau abzusichern, bedarf es einer expliziten Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann innerhalb von Kombinationsverträgen (z.B. mit Unfall-, Lebensversicherungen, usw.) oder als Einzelvertragspolice bei den Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Die Prämien richten sich nach dem bestehenden Berufsrisiken sowie bereits vorliegenden Krankheiten, nach Risikogruppen (z.B. Raucher), nach dem Lebensalter sowie einem vereinbarten Inflationsausgleich.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten finanziellen Grundabsicherungen von gerade jüngeren Menschen. Zumal der Staat die Berufsunfähigkeitsrenten für alle Menschen, die nach 1961 geboren wurden, abgeschafft hat.

 

Die Beantwortung der zu einem Versicherungsabschluss gehörenden Gesundheitsfragen muss vom Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß erfolgen. Anderenfalls hat die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, eintretende Zahlungsansprüche zu verweigern.

 

Versicherungsleistungen

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt in Kraft, wenn dem zuletzt aktiv ausgeübten Beruf nicht mehr nachgegangen werden kann. Dieser körperliche Gesundheitszustand ist per ärztlichem Attest gegenüber dem Versicherungsleister nachzuweisen. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, dass selbst die nächste Zukunft keinerlei gesundheitliche Besserung bzw. Genesung erbringt. Hierbei wird eine Zeitspanne von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt.

 

Ebenfalls tritt die Versicherungsleistung laut gängiger Vertragsvereinbarungen prozentual anteilig in Kraft, wenn weniger als die Hälfte der Arbeitskraft eingebracht werden kann. Eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt überdies die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte dar.

 

Die finanziellen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Regel bis zum 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers bezahlt. Anschließend tritt die reguläre Rentenzahlung in Kraft. Zu beachten gilt bei allen Berufsunfähigkeitsversicherungen ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht die Möglichkeit besitzt darauf zu verweisen, dass der Versicherungsnehmer trotz gesundheitlicher Beschwerden einen anderen Beruf ausüben kann und soll.

 

Erwerbsminderungsrente

 

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung dann eintritt, wenn der erlernte bzw. ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt eine Erwerbsminderung vor, wenn generell die Arbeitskraft nicht mehr eingebracht werden kann. Gründe hierfür können physischen und psychischen Ursachen entsprechen. In diesem Fall erfolgt eine gesetzliche Sozialabsicherung durch eine Erwerbsminderungsrente.

 

Nicht in generellen Zusammenhang zu bringen ist die Erwerbsminderung mit einer Behinderung. Weiterhin besteht die Möglichkeit der teilweisen Erwerbsminderung, wenn nicht mehr die volle Arbeitskraft zur Verfügung steht, sondern lediglich ein Teilzeitarbeitsverhältnis bestritten wird. Übrigens ist den Arbeitnehmern vor Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente jegliche Arbeit zumutbar, die ihre Gesundheit nicht gefährdet.

 

Zumeist erfolgt heutzutage eine Auszahlung der Erwerbsminderungsrente auf Zeit, da sich Krankheiten aufgrund medizinischer Fortschritte ständig verbesser können. Weiterhin unterliegt die Erwerbsminderungsrente seit 2005 der gleichen gesetzlichen Besteuerung, wie die übliche Altersrente.

Navigation :